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Acquis communautaire[frz. "gemeinsamer Besitzstand"], umfasst alle Rechte und Pflichten, die für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Dazu gehören zum einen der EU- und der EG-Vertrag (Primärrecht), zum anderen [..]
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Acquis communautaireMit Besitzstand der Gemeinschaft oder gemeinschaftlicher Besitzstand (in adjektivierter Form) wird amtlich auf Deutsch die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union bezeichnet.
Diese [..]
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Acquis communautaireDer Begriff Acquis communautaire kann im Deutschen mit "gemeinschaftlicher Besitzstand" übersetzt werden. Meist wird jedoch der französische Begriff verwendet. Der Acquis communautaire bezeichnet den Gesamtbestand an Rechten und Pflichten, der für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist. Dazu gehören die Verträge der Europ [..]
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Acquis communautaireDie offizielle deutsche Bezeichnung für Acquis Communautaire lautet „gemeinschaftlicher Besitzstand“ und bezeichnet den Gesamtbestand des EU-Rechts. Dieser umfasst das Primärrecht (Verträge der Europäischen Union), das Sekundärrecht (Verordnungen, Richtli Acquis Communautaire Die offizielle deutsche Bezeichnung für Acquis Communautaire lautet & [..]
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Acquis communautaireUnter dem Begriff "acquis communautaire" (gemeinschaftlicher Besitzstand) versteht man sämtliche geltende Rechtsvorschriften in der Europäischen Union, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Er besteht aus dem Primärrecht der EU-Verträge, dem Sekundärrecht, (sämtliche Rechtsakte wie Verordnungen und Richtlinien) und die Ur [..]
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